Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen,
aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge sowie durch Dritte übermittelte Aufträge gelten als verbindlich. Der
Auftraggeber hat das Schadensausmaß und den Schadenshergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße
Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Wert beeinflussende bzw. Wert
erhöhende Maßnahmen sind vollständig anzugeben. Nachteile aus unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben oder durch das Verschweigen von Tatsachen durch den
Auftraggeber/Auftragsübermittler gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schadens- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber
vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen
nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Gutachtenerstellung
Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, ein vollständiges
Beweissicherungsgutachten incl. detaillierter Reparaturkostenkalkulation in
einem PDF Formular. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die
elektronischen Datenspeicherungen verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die
Lichtbilddokumentation werden unter anderem der Fahrzeugzustand und der
Schadensumfang gesichert. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der
Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden orientieren sich an den Richtlinien
des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bzw. den eigenen Richtlinien
des Sachverständigenbüro Radke. Änderungen in Folge abweichender
Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Eventuelle Ansprüche gegen den
Auftragnehmer können vor Ihrer endgültigen Feststellung ohne schriftliche
Genehmigung des Auftragnehmers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Nachbesserungsrecht
Beanstandungen zum gesamten Gutachten (Gutachteninhalt, Lichtbilder, Rechnung
etc.) sind innerhalb von zwei Wochen, soweit dies rechtlich zulässig ist, schriftlich anzuzeigen und ausführlich zu begründen. Der Sachverständige wird
dann umgehend eine Überprüfung der Beanstandung(en) vornehmen. Berechtigte Einwendungen werden kostenlos nachgebessert. Ansonsten erfolgt eine gesonderte
Berechnung des Aufwandes nach der jeweils gültigen Vergütungstabelle.
Abnahme
Das Sachverständigenbüro kann jeden in sich abgeschlossenen Teil der Leistungen
des Auftrags als Teilleistung zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Auftraggeber seiner
Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme spätestens
vier Kalenderwochen nach voller Leistungs- oder auch vereinbarter
Teilleistungserbringung als erfolgt.
Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers
bzw. seines Bevollmächtigten an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Die Versendung des Gutachtens an die Anspruchsgegnerseite stellt kein
Tätigwerden des Auftragnehmers für den Auftraggeber dar.
Sachverständigenvergütung
Die Sachverständigenvergütung berechnet sich bei Haftpflicht- und
Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Variable Kostenarten, insbesondere Lichtbildkosten, Fahrtkosten, Schreib-/Druckkosten, Kalkulationskosten, Porto,
Büromaterial, Telekommunikationskosten, Fremdkosten etc., die teilweise pauschaliert und die auftrags- bzw. einzelfallspezifisch sind, sind in der
Rechnung separat ausgewiesen. Die übrigen Kosten/ Kostenarten sind in der Grundvergütung zusammengefasst. Die jeweils gültige Vergütungstabelle des
Auftragnehmers ist in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers gut sichtbar ausgehängt bzw. ausgelegt. Bei Auftragserteilung außer Haus werden die AGB’s
übergeben. Als Gegenstandswert sind im Reparaturfall die ausgewiesenen
Reparaturkosten brutto vor eventuellen Abzügen zuzüglich einer eventuellen
Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Brutto-Wiederbeschaffungswert
des Fahrzeuges zuzüglich Nebenkosten (Umbaukosten, Umlackierungskosten etc.)
die Berechnungsgrundlage. Ein Totalschaden mit Reparatur im Rahmen der 130% Rechtsprechung
gilt als Reparaturfall. Stehen für das zu erstellende Gutachten bei dem
Rechenzentrum DAT keine Kalkulationsdaten zur Verfügung, so erhöht sich die
Grundvergütung, je nach Aufwand, um 10% – 25%. Übersteigen die Reparaturkosten
den Wiederbeschaffungswert um mehr als 100% kann der Auftragnehmer auf eine
detaillierte Reparaturkostenkalkulation verzichten. Alternativ kann eine
Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Rechnungen werden EDV-mäßig
erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig.
Zahlungsbedingungen
Die Sachverständigenvergütung ist als Dienstleistung unmittelbar nach
Leistungserbringung fällig. Abweichend hiervon kann auf der Rechnung ein
anderes Zahlungsziel angegeben sein. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung
eine Aufwandspauschale von € 2,50 zuzüglich Portokosten (Einschreiben mit Rückschein etc.) sowie Verzugszinsen fällig. Als Zinssatz gilt ein Zinssatz
nach Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen als
vereinbart. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches
Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/ Rechnungsnummer anzugeben. Beanstandungen der Rechnung sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Rechnung detailliert schriftlich geltend zu machen. Berechtigte Beanstandungen werden auch nach
Zahlung der Rechnungssumme ausgeglichen.
Sicherungsabtretung
Der Auftraggeber hat, selbst oder über einen Rechtsvertreter seiner Wahl, für
die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche Sorge zu tragen. Ein gegebenenfalls sicherungsweise abgetretener Anspruch auf Ersatz des
Sachverständigenhonorars kann vom Auftragnehmer erst dann gegenüber der Anspruchsgegnerseite geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber zuvor
erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Gutachten- und Rechnungsausfertigungen (incl. Anlagen und
Lichtbildern) bleiben, unabhängig von der Eintrittspflicht der
Anspruchsgegnerseite, bis zur vollständigen Bezahlung der Sachverständigenvergütung (incl. MwSt.) Eigentum
des Sachverständigenbüros.
Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden
pauschal mit € 100,00 zzgl. MwSt. berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach
Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
Gutachtenerstattung
Die Gutachtenerstattung erfolgt durch einen von der 24H Gutachter GmbH
gestellten Kfz-Sachverständigen. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen
nach Gutachtenerstattung und Stellungnahmen etc. gelten grundsätzlich als
Neuaufträge. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand zzgl. Nebenkosten und
Mehrwertsteuer.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Hauptsitzes 24H Gutachter GmbH soweit dies
rechtlich zulässig ist.
Sonstiges
Falls einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder des
unwirksamen Bestimmungsteils gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht
bzw. am nächsten kommt.