Wir verhelfen Unfallgeschädigten zu mehr Schadenersatz mit Motorradschadengutachten.
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Ihr Motorrad ist umgefallen oder Sie waren unverschuldet oder teilverschuldet an einem Unfall beteiligt. Dann empfehlen wir Ihnen ein detailliertes Motorradgutachten von einem unserer Motorrad Sachverständigen erstellen zu lassen.
Vor der Reparatur muss vom Motorrad Sachverständigen erst einmal festgestellt werden, um welche Schadenart es sich handelt.
Ist der Schaden so hoch, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert weit übersteigen, handelt es sich um einen Totalschaden. In diesem Fall sollten Sie nicht reparieren, da Sie auf Reparaturkosten sitzenbleiben können.
Der Motorrad Gutachter bestimmt die Schadenart und somit über Reparatur oder Verschrotten.
Nachdem ein Motorrad unfallbedingt umgefallen ist oder eine Krafteinwirkung auf den Rahmen eingetreten ist, wird der Motorradrahmen vermessen.
Oft entscheidet sich nach der Motorradrahmenvermessung, ob das Motorrad repariert oder verwertet wird.
Unsere Experten vermessen den Motorradrahmen bei jedem zweiten Unfallschaden, da die Messergebnisse die Reparaturkosten des Gutachtens erheblich beeinflussen können.
Die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens ist dann erforderlich, wenn Ihr Motorrad oder Roller von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde. Steht der Verursacher fest, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
Kraft Gesetzes tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für die Schadenersatzforderung auf. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt sowohl für die Beauftragung von einem unabhängigen Motorrad-Gutachter, als auch für Abschleppkosten, Mietfahrzeug in der unfallbedingten Ausfallzeit, juristischen Beistand, Schmerzensgeld und weiteren Positionen.
Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Der Motorrad-Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Motorrad-Schadengutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.