Nach der Unfallregulierung mit einem Kostenvoranschlag
Viele Unfallgeschädigte vertrauen sich nach einem Unfall dem Schadenmanagement der Werkstatt an. Das ist in wenigen Fällen gut so, aber sehr oft für Sie als Unfallgeschädigter zum Nachteil, da die merkantile Wertminderung in einer Kalkulation nicht aufgeführt wird.
Merkantile Wertminderung
In einem Schadengutachten ist zum Beispiel zusätzlich die merkantile Wertminderung berechnet. Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust den Ihr Fahrzeug durch das Unfallereignis nach einer sach- und fachgerechten Reparatur zusätzlich hat.
Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie sind jetzt ein Fahrzeugkäufer! Ihnen werden zwei gleiche Fahrzeuge (Ausstattung, Kilometerstand, Baujahr, usw. gleich) zum Kauf angeboten. Das linke Fahrzeug hat keinen Unfallschaden und das rechte Fahrzeug hat einen sach-und fachgerecht reparierten Unfallschaden. Welches der Fahrzeuge würden Sie kaufen? Natürlich das linke Fahrzeug ohne Unfallschaden. Aber für wieviel Geld weniger würden Sie doch das rechte Fahrzeug mit dem reparierten Unfallschaden kaufen? Dieser Betrag ist die merkantile Wertminderung, welche Ihnen zusätzlich von dem Unfallgegner oder dessen Versicherung ausgezahlt wird.
Am Markt finden Sie die folgenden Berechnungsmodelle: Ruhkopf Sahm, BVSK, MFM (Marktrelevanz- und Faktorenmethode), Bremer Modell, Schweizer Formel, Kasseler Modell, Hamburger Modell, Halbgewachs.
Von diesen Modellen hat sich das BVSK Modell in den Gerichten durchgesetzt.
Berechnen Sie hier Ihre Wertminderung